Unsere Arbeitszeiten:
Mo-So von 00:00 bis 23:59
Standort:
München
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungsleistungen von Rümpel Rambo, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.



§ 1. Art und Umfang der Leistung
Jegliche Leistungen werden wie im Auftrag/Angebot vereinbart ausgeführt. Auftragserweiterungen bzw. -änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, unter Umständen auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Zusammenhang gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


§ 2. Gewährleistung, Haftung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Laut Nacherfüllung, wird dahingehend das Werk vom Auftragnehmer verbessert, dass es den vertragsgemäß vereinbarten Zustand erreicht. Gegebenenfalls ist die Ersatzpflicht bei einmaligen Leistungen auf die Hälfte des hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.



§ 3. Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 3 Werktage vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.


§ 4. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise.


§ 5. Nachbesserung/Reklamation
Bei gerechter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach dem Datum der Entrümpelung in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen. Sollte die Reklamation postalisch erfolgen, gilt das Datum des Poststempels.


Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist gewährleisten. Kommt der Auftraggeber diesen Fristen nicht nach, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe § 2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei gerechter Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien passablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation lediglich die Anfahrtskosten.


§ 6. Eigentumsübergang
Wird mit den Arbeiten auf der Baustelle begonnen, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Nicht mitgerechnet werden Wertgegenstände wie z. B. Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 7. Haftungsbeschränkung
Nach Vollendung des Auftrags erfolgt eine gemeinsame Kontrolle der fertigen Arbeit. Sollte der Auftragnehmer während der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren verursacht haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit der Signatur eines Übergabeprotokolls, wird der Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und Schäden am Gebäude entlastet. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Kontrolle und für die Signatur des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


§ 8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag nach Ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen, oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Kommen Sie der Zahlung nicht nach, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen wöchentlichen exponentiellen Zinssatz in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 9. Allgemeines
Sollten einzelne Gegebenheiten dieser AGB nichtig sein oder nichtig werden, so sind sie sinnentsprechend auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.


§ 10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.


§ 11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungsleistungen von Rümpel Rambo, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.



§ 1. Art und Umfang der Leistung
Jegliche Leistungen werden wie im Auftrag/Angebot vereinbart ausgeführt. Auftragserweiterungen bzw. -änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, unter Umständen auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Zusammenhang gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


§ 2. Gewährleistung, Haftung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Laut Nacherfüllung, wird dahingehend das Werk vom Auftragnehmer verbessert, dass es den vertragsgemäß vereinbarten Zustand erreicht. Gegebenenfalls ist die Ersatzpflicht bei einmaligen Leistungen auf die Hälfte des hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.



§ 3. Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 3 Werktage vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.


§ 4. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise.


§ 5. Nachbesserung/Reklamation
Bei gerechter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach dem Datum der Entrümpelung in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen. Sollte die Reklamation postalisch erfolgen, gilt das Datum des Poststempels.


Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist gewährleisten. Kommt der Auftraggeber diesen Fristen nicht nach, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe § 2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei gerechter Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien passablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation lediglich die Anfahrtskosten.


§ 6. Eigentumsübergang
Wird mit den Arbeiten auf der Baustelle begonnen, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Nicht mitgerechnet werden Wertgegenstände wie z. B. Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 7. Haftungsbeschränkung
Nach Vollendung des Auftrags erfolgt eine gemeinsame Kontrolle der fertigen Arbeit. Sollte der Auftragnehmer während der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren verursacht haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit der Signatur eines Übergabeprotokolls, wird der Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und Schäden am Gebäude entlastet. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Kontrolle und für die Signatur des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


§ 8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag nach Ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen, oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Kommen Sie der Zahlung nicht nach, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen wöchentlichen exponentiellen Zinssatz in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 9. Allgemeines
Sollten einzelne Gegebenheiten dieser AGB nichtig sein oder nichtig werden, so sind sie sinnentsprechend auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.


§ 10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.


§ 11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungsleistungen von Rümpel Rambo, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.



§ 1. Art und Umfang der Leistung
Jegliche Leistungen werden wie im Auftrag/Angebot vereinbart ausgeführt. Auftragserweiterungen bzw. -änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, unter Umständen auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Zusammenhang gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


§ 2. Gewährleistung, Haftung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Laut Nacherfüllung, wird dahingehend das Werk vom Auftragnehmer verbessert, dass es den vertragsgemäß vereinbarten Zustand erreicht. Gegebenenfalls ist die Ersatzpflicht bei einmaligen Leistungen auf die Hälfte des hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.



§ 3. Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 3 Werktage vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.


§ 4. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise.


§ 5. Nachbesserung/Reklamation
Bei gerechter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach dem Datum der Entrümpelung in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen. Sollte die Reklamation postalisch erfolgen, gilt das Datum des Poststempels.


Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist gewährleisten. Kommt der Auftraggeber diesen Fristen nicht nach, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe § 2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei gerechter Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien passablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation lediglich die Anfahrtskosten.


§ 6. Eigentumsübergang
Wird mit den Arbeiten auf der Baustelle begonnen, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Nicht mitgerechnet werden Wertgegenstände wie z. B. Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 7. Haftungsbeschränkung
Nach Vollendung des Auftrags erfolgt eine gemeinsame Kontrolle der fertigen Arbeit. Sollte der Auftragnehmer während der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren verursacht haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit der Signatur eines Übergabeprotokolls, wird der Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und Schäden am Gebäude entlastet. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Kontrolle und für die Signatur des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


§ 8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag nach Ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen, oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Kommen Sie der Zahlung nicht nach, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen wöchentlichen exponentiellen Zinssatz in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 9. Allgemeines
Sollten einzelne Gegebenheiten dieser AGB nichtig sein oder nichtig werden, so sind sie sinnentsprechend auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.


§ 10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.


§ 11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungsleistungen von Rümpel Rambo, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.



§ 1. Art und Umfang der Leistung
Jegliche Leistungen werden wie im Auftrag/Angebot vereinbart ausgeführt. Auftragserweiterungen bzw. -änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, unter Umständen auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Zusammenhang gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


§ 2. Gewährleistung, Haftung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Laut Nacherfüllung, wird dahingehend das Werk vom Auftragnehmer verbessert, dass es den vertragsgemäß vereinbarten Zustand erreicht. Gegebenenfalls ist die Ersatzpflicht bei einmaligen Leistungen auf die Hälfte des hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.



§ 3. Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 3 Werktage vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.


§ 4. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise.


§ 5. Nachbesserung/Reklamation
Bei gerechter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach dem Datum der Entrümpelung in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen. Sollte die Reklamation postalisch erfolgen, gilt das Datum des Poststempels.


Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist gewährleisten. Kommt der Auftraggeber diesen Fristen nicht nach, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe § 2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei gerechter Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien passablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation lediglich die Anfahrtskosten.


§ 6. Eigentumsübergang
Wird mit den Arbeiten auf der Baustelle begonnen, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Nicht mitgerechnet werden Wertgegenstände wie z. B. Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 7. Haftungsbeschränkung
Nach Vollendung des Auftrags erfolgt eine gemeinsame Kontrolle der fertigen Arbeit. Sollte der Auftragnehmer während der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren verursacht haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit der Signatur eines Übergabeprotokolls, wird der Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und Schäden am Gebäude entlastet. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Kontrolle und für die Signatur des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


§ 8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag nach Ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen, oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Kommen Sie der Zahlung nicht nach, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen wöchentlichen exponentiellen Zinssatz in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 9. Allgemeines
Sollten einzelne Gegebenheiten dieser AGB nichtig sein oder nichtig werden, so sind sie sinnentsprechend auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.


§ 10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.


§ 11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Entrümpelungsleistungen von Rümpel Rambo, nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet.



§ 1. Art und Umfang der Leistung
Jegliche Leistungen werden wie im Auftrag/Angebot vereinbart ausgeführt. Auftragserweiterungen bzw. -änderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang vom Auftragnehmer schriftlich, unter Umständen auch mündlich bestätigt werden. Als schriftlich in diesem Zusammenhang gilt auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur.


§ 2. Gewährleistung, Haftung und Abnahme der Leistung
Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 12 Stunden nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.

Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Laut Nacherfüllung, wird dahingehend das Werk vom Auftragnehmer verbessert, dass es den vertragsgemäß vereinbarten Zustand erreicht. Gegebenenfalls ist die Ersatzpflicht bei einmaligen Leistungen auf die Hälfte des hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.



§ 3. Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 3 Werktage vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.


§ 4. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise.


§ 5. Nachbesserung/Reklamation
Bei gerechter Reklamation muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Entrümpelung informieren. Die Reklamation ist innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach dem Datum der Entrümpelung in schriftlicher Form bei dem Auftragnehmer vorzulegen. Sollte die Reklamation postalisch erfolgen, gilt das Datum des Poststempels.


Im Umfang einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer das Recht zur kostenlosen Nachbesserung in angemessener Frist gewährleisten. Kommt der Auftraggeber diesen Fristen nicht nach, gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht (siehe § 2 Abs.1). Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei gerechter Reklamation, die reklamierte Leistung in einem für beide Parteien passablen Zeitraum zu korrigieren. Dem Auftraggeber entstehen bei berechtigter und fristgerechter Reklamation lediglich die Anfahrtskosten.


§ 6. Eigentumsübergang
Wird mit den Arbeiten auf der Baustelle begonnen, geht das Eigentum an der zu räumenden Einrichtung auf den Auftragnehmer über. Nicht mitgerechnet werden Wertgegenstände wie z. B. Wertpapiere, Schmuck oder Bargeld. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag nicht die Aufgabe, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten. Für durch die Räumungsarbeiten verschwundene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


§ 7. Haftungsbeschränkung
Nach Vollendung des Auftrags erfolgt eine gemeinsame Kontrolle der fertigen Arbeit. Sollte der Auftragnehmer während der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren verursacht haben, ist er verpflichtet, den Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt.


Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit der Signatur eines Übergabeprotokolls, wird der Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und Schäden am Gebäude entlastet. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Kontrolle und für die Signatur des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.


§ 8. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens binnen einer (1) Woche ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Sie können den Rechnungsbetrag nach Ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen, oder per EC-/Maestro- oder Kreditkarte bezahlen.
Kommen Sie der Zahlung nicht nach, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt einen wöchentlichen exponentiellen Zinssatz in Höhe von 5% des Rechnungsbetrags zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 9. Allgemeines
Sollten einzelne Gegebenheiten dieser AGB nichtig sein oder nichtig werden, so sind sie sinnentsprechend auszulegen und berühren die übrigen Bestimmungen nicht in ihrer Wirkung.


§ 10. Gerichtsstand
Für den Fall, dass es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand den Sitz des Auftragnehmers.


§ 11. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

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